Hauptausschuss: Rederecht oder Recht auf Stellungnahme für Beiräte
Eichwalde. Die Anträge des Seniorenbeirats und der SPD-Fraktion für ein Rederecht der Beiräte in den Sitzungen der Ausschüsse und in der Gemeindevertretung, wurde am vergangenen Dienstag (1.2.2011) abgelehnt.
Vielleicht war es bislang ein ungeschriebenes Gewohnheitsrecht der Gemeinde, dass die Vorsitzenden des Seniorenbeirates, des Umweltbeirates und Kulturbeirates in der Praxis ein Rederecht in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung genossen. In der Hauptsatzung der Gemeinde ist es allerdings klar geregelt. Darin heißt es:
„Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Gemeinde Eichwalde haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen.“
Damit entspricht die Hauptsatzung den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Bürgermeister Bernd Speer erklärte in der Diskussion um das Rederecht der Beiratsvertreter, dass es bereits jahrelang schwelende Konflikte dazu gäbe. „Es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Seniorenbeirat in Ausschüssen sich zu Sachfragen artikulieren kann“, unterstrich Bärbel Schmidt (SPD) den Antrag ihrer Fraktion. Man sei da absolut einer Meinung, erklärte dazu Speer. Die Vorsitzenden der Beiräte sollten weiterhin das Recht auf Stellungnahme und das Rederecht erhalten.
Bis vor etwa zwei Jahren seien die Seniorenbeauftragten aktiv in die Ausschüsse einbezogen worden, erklärte dazu Martin Kalkoff, (Linke/Siedler und Hauseigentümer) Dies sei ein Gewinn für Ausschussarbeit gewesen. Allerdings habe die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald sich dazu eindeutig geäußert. Demnach habe der Vertreter des Seniorenbeirats nur dann das Recht zur Stellungnahme, wenn dies ausdrücklich gewährt werde. Der Vorschlag der SPD sei nicht tragfähig. Wenn sich im Lauf der Diskussionen in Ausschüssen Fragen ergäben, welche die Belange von Senioren beträfen, könne gleichwohl vom Versammlungsleiter erneut um Stellungnahme gebeten werden. Eine weitergehende Regelungen sei nicht machbar, auch wenn ihm eine andere Regelung lieber sei.
Wie das Recht auf Stellungnahme praktiziert werden könnte, zeigte am praktischen Beispiel Kurt-Michael Boas (CDU), Vorsitzender des Hauptausschusses. Er erteilte Bärbel Gaides das Wort, die im Publikum saß. Sie ist derzeit kommissarisch Vorsitzende des Seniorenbeirats, nach dem der bisherige Vorsitzende Hans-Sieghard Petras im Dezember zurück trat. „Wir empfinden das als Diskriminierung, kein Rederecht in den Gremien zu haben“, erklärte Gaides. Daher gehöre die Hauptsatzung der Gemeinde auf den Prüfstand. In wie fern die gleichberechtigte Beteiligung in den Gremien derzeit möglich sei, hänge vor allem davon ab, wer den jeweiligen Ausschuss leite.
Weitere Informationen
- § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Hauptsatzung der Gemeinde Eichwalde
- Hauptsatzung der Gemeinde Zeuthen (PDF, 5.2.209)