Kommentar: Die Grenzen der Pressefreiheit in Eichwalde
Zur journalistischen Berichterstattung gehören heute selbstverständlich auch Fotos von öffentlichen Versammlungen. Nicht so in der Gemeinde Eichwalde. Hier wird die Pressefreiheit an der Tür zum Gemeindesaal begrenzt. Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird hier sehr streng befolgt. Gerne hätten wir in den Eichwalder Nachrichten nicht nur im Text sondern auch mit Bildern von der gestrigen Sondersitzung des Gemeindeparlaments berichtet. In der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg heißt es in § 36, Absatz 3:
Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien kann in der Geschäftsordnung geregelt werden. Gleiches gilt für von der Gemeindevertretung selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen. Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmen.
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Eichwalde erlaubt allerdings Tonaufzeichnungen von der Verwaltung, um die Niederschrift zu erleichtern. Diese werden nach Genehmigung des Protokolls gelöscht.
Aber was sind denn nun Bildaufzeichnungen? Ist es dann einem Zeichner ebenfalls verboten, Bilder von politischen Debatten im Ratssaal mit spitzer Feder zu skizzieren?
Wenn denn nun die Beschränkung gilt, dann sollte sie auch für alle Journalisten gelten. Als der Kollege Klaus Bischoff ein Foto von Kurt-Michael Boas machte, der eine Mustertafel für historische Gebäude zeigte, regte sich bei den Ratsvertretern keinerlei Protest. Sicher wäre es kein Problem gewesen, in die Runde zu fragen, ob dies nun ausnahmsweise gestattet sei. Und ganz bestimmt hätte das Gremium dem auch zugestimmt. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wenn Print-Journalisten fotografieren ist das kein Problem, wenn dies aber Online-Journalisten tun, schon.
Warum die Geschäftsordnung der Gemeinde Eichwalde diese Beschränkung der Pressefreiheit nicht aufhebt, ist unverständlich. Es kann hier nicht um das Persönlichkeitsrecht gehen, denn alle Kommunalpolitiker sind Personen des öffentlichen Lebens und dürfen in der Öffentlichkeit fotografiert werden.
Andernorts, beispielsweise in Schulzendorf, geht man mit dem Thema Fotos aus Rats- und Ausschusssitzungen ganz anders um. Bei Eichwaldes Nachbargemeinde ist das Fotografieren erlaubt.
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