Ahlgrimm kritisiert Aufnahme weiterer Mitglieder in Fluglärmkommission
Großbeeren (pm). Die Fraktion der CDU im Landtag von Brandenburg fordert die Aufnahme von weiteren Kommunen in die Fluglärmkommission des Flughafens Schönefeld (FLK), soweit diese von Anflügen auf den zukünftigen BBI/BER belastet werden. „Das ist auch gut so – jedenfalls sofern eine tatsächliche Fluglärmbelastung im Sinne des Luftverkehrsgesetzes zu erwarten sein sollte“, erklärte Carl Ahlgrimm, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden des Flughafens Schönefeld, in einer Pressemitteilung. Nun zeige sich, dass der Schnellschuss der Erweiterung der FLK durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom Herbst des vergangenen Jahres nach hinten losgeht: Während beispielsweise die südlich und süd-westlich gelegenen Berliner Bezirke und die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam in der FLK sitzen, obwohl sie nach den letzten Vorschlägen der Deutschen Flugsicherung (DFS) entweder überhaupt nicht oder erst in Höhen jenseits von 2.000 Metern überflogen werden, solle Kommunen, die nach der jüngsten Planungen der Flughafengesellschaft (FBS) und der (DFS) in nur 1.200 Metern Höhe beim Anflug überflogen werden, vor außen vor bleiben.
Fluglärmkommission: Drei Gemeinden werden nicht berufen
Bereits im November vergangenen Jahres hatten drei Gemeinden der Schutzgemeinschaft im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kritisiert, dass allein die Frage der Höhe von Überflügen nicht ausschlaggebend für einen Sitz in der FLK sein könne, sondern dass es vielmehr auf die Frage ankomme, ob möglicherweise eine relevante Belastung der Kommunen mit Fluglärm zu erwarten sei. Hierfür spielen neben der Flughöhe beispielsweise auch die Anzahl der Überflüge und der zu erwartende Flugzeugmix eine wesentliche Rolle. Der begehrte Rechtsschutz wurde den drei Gemeinden vom Verwaltungsgericht Potsdam mit dem Hinweis verwehrt, dass es sich bei der Fluglärmkommission um ein innerdienstliches Beratungsgremium handelt, dessen Zusammensetzung ausschließlich vom zuständigen Ministerium zu bestimmen sei. Eine Rechtsschutzbedürfnis im Wege des einstweiligen Verfahrens und eine Antragsbefugnis der drei bisherigen Mitglieder des zuvor 17-köpfigen Gremiums sei somit ausgeschlossen, auch wenn das Ministerium den vom Gesetzgeber vorgegeben Richtwert von 15 Kommissionsmitgliedern mit seiner Entscheidung um mehr als 100% überschreite.
Inzwischen hat die FLK mehr als 40 Mitglieder und soll nun weitere Kommunen als Neumitglieder zugewiesen bekommen. „Das wäre dringend notwendig, sofern es sich bei den potentiellen Neumitgliedern um solche Gemeinden oder Städte handeln sollte, in deren Gebiet ein fluglärmbedingter Dauerschallpegel von mindestens 55 dB(A) – nicht jedoch nur einzelne Fluglärmereignisse oberhalb dieses Wertes – zukünftig zu erwarten ist“, heißt es in der Presseerklärung.
Verantwortlich für derartige Berechnungen sei die Flughafengesellschaft, die jedoch ihre Arbeitskraft und ihre finanziellen Ressourcen lieber in eine Image-Kampagne zur Erhöhung der (Fluglärm-)Akzeptanz stecke, anstatt die Dinge zu tun, die zur Aufklärung der Fluglärmbelasteten beitragen könnten und zu denen sie verpflichtet ist. Außerdem könne bei dieser Gelegenheit auch gleich die Frage geklärt werden, wer seinen Sitz in der Fluglärmkommission mangels real zu erwartender Fluglärmbelastung wieder räumen und für voraussichtlich wirklich Betroffene frei machen muss.
Ahlgrimm befürchtet, dass erst nach der Eröffnung des BBI/BER reiner Wein zur wirklichen Lärmbelastung der Flughafennachbarn deutlich eingeschenkt werde. Dann sei es aber zu spät für jene, die als möglicherweise Betroffene jetzt noch vor der Tür stehen müssen, sich mit Argumenten in das Verfahren mit einbringen zu können. Andere, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht betroffen seien, sondern allenfalls belästigt sein werden, hätten Gelegenheit mit zu diskutieren, Anträge zustellen und Empfehlungen zu formulieren.
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