Kommunen scheitern vor dem Bundesverwaltungsgericht – Flugwirtschaft jubelt
Eichwalde/Leipzig.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen zu den umstrittenen Regelungen des Nachtflugs am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg International „Willy Brandt“ (BBI) abgewiesen. Demnach ist der Flugbetrieb eingeschränkt in den späten Nachtstunden von 23 bis 24 Uhr und in den frühen Morgenstunden von 5 bis 6 Uhr möglich. In diesen Zeiten seien maximal 31 Flugbewegungen zu erwarten, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Flughäfen. In den Nachtstunden insgesamt seien es durchschnittlich 77 Flugbewegungen von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr. In der Zeit zwischen 24 und 5 Uhr sei kein regulärer Flugbetrieb vorgesehen, abgesehen von Regierungsflügen und Notfällen.
Michael Launicke: Herbe Niederlage und große Enttäuschung
„Für die Gemeinde ist diese Entscheidung eine herbe Niederlage und große Enttäuschung“, sagte dazu Michael Launicke, Stellvertretender Bürgermeister von Eichwalde. Bei der Entscheidung des Gerichtes habe es offensichtlich keine Rolle gespielt, wie die Flugrouten künftig aussehen und demnach die Schutz- und Entschädigungsgebiete aussehen werden. Es sei völlig belanglos für das Gericht gewesen, dass die Routen um 15 Grad voneinander abknicken und dabei andere Gebiete vom Fluglärm betroffen seien, als ursprünglich in dem Planfeststellungsbeschluss dargestellt. Ebenso sei die Siedlungsdichte der Gemeinde überhaupt nicht berücksichtigt worden, erklärte Launicke.
Markus Mücke: Wirtschaftliche Interessen spielen größere Rolle
„Ich bin sehr enttäuscht“, kommentierte der Schulzendorfer Bürgermeister Markus Mücke das Leipziger Urteil. „Offensichtlich haben wirtschaftliche Belange eine größere Rolle gespielt als die gesundheitliche Aspekte beim Nachtflug.“ Juristisch sei für die klagenden Kommunen der Fall erledigt. „Erfolgsaussichten auf europäischer Ebene sehe ich nicht“, erklärte Mücke. Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) hatte heute in einer Pressemitteilung angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter zu klagen. Mücke glaubt, dass dort nur natürliche Personen, also Menschen klagen können, die sich verfassungsrechlicht falsch behandelt fühlten.
Wowereit: Interkontinentalverbindungen ab Berlin
Auf der Basis dieser Entscheidung könne nun auch das Ziel erreicht werden, verstärkt Interkontinentalverbindungen ab Berlin anzubieten, erklärte dazu Berlins Regierender Bürgermeister und BBI-Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Wowereit in der Pressemitteilung der Berliner Flughäfen. Sein Amtskollege aus Brandenburg, Ministerpräsident Matthias Platzeck, sagte zu dem Urteil: „Dies ist ein guter Tag für Wirtschaft und Beschäftigung in unserer Region. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planergänzungsbeschluss bestätigt. Gleichzeitig wurden die Regelungen im Bereich des passiven Schallschutzes weiter verbessert.
In der Luftfahrt dürften am späten Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze dieser Branche in Zukunft gesichert sein sollten, kommentierte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), heute in einer Presseinformation. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Cottbus sei die Zukunftsfähigkeit des künftigen Hauptstadtflughafens in Schönefeld nun sicher gestellt worden, erklärte IHK-Hauptgeschäfstführer Wolfgang Krüger. Der Flughafen könne nun wie geplant in seine Funktion als internationales Drehkreuz hineinwachsen und der Region bedeutende Wachstumsimpulse geben.
Bürgerverein prüft, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen
Der BVBB will sich mit dem Urteil dennoch nicht geschlagen geben und prüft die juristischen Möglichkeiten vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Die katastrophal falsche Standortentscheidung wolle man nicht hinnehmen. Der BVBB werde weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow- Fläming) kämpfen, erklärte Astrid Bothe ebenfalls in einer Pressemitteilung. Der BVBB hatte die Klage von mehr als 30 seiner Mitglieder finanziert. Zu den Klägern gehörte auch die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden e.V. in der sich die Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Blankenfelde-Mahlow und Großbeeren zusammengeschlossen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
- Pressemitteilung des BVBB
- Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft
- Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer
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