Verband der Grundstücksnutzer stellt erneut Strafanzeige gegen Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg
Region (pm). Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat vorgestern erneut Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) gestellt. Seit Anfang des Jahres firmiert der Flughafenbetreiber unter dem Namen Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB). Der Verband wirft der FBB Betrug vor. Erneut geht es bei der Strafanzeige um die Schallschutzmaßnahmen für Fluglärm-Betroffene. Dazu erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm in einer Pressemitteilung: „Wir werfen der FBS zum einen vor, Betroffene bewußt über die reale Lärmbelastung zu täuschen, indem sie die auftretenden Maximalpegel nach unten trickst. Damit spart sich die FBS auf Kosten der Gesundheit Betroffener erhebliche finanzielle Mittel bei den Schallschutzmaßnahmen, für die sie laut Planfeststellungsbeschluß für den Flughafen aufzukommen hat. Zum anderen können wir beweisen: Die FBS täuscht Betroffene auch schon hinsichtlich des Ziels der Schallschutzmaßnahmen. Nach eigenen Aussagen der FBS-Geschäftsführung haben die Ingenieurbüros, die den Schallschutzbedarf beim den Betroffenen feststellen, klare Vorgaben für die Dimensionierung des Schallschutzes. Danach soll der Schallschutz nur so ausgelegt werden, dass in den Tageszeiten ein Schallpegel von 55 Dezibel bis zu sechs Mal überschritten werden kann. Nach dieser Vorgabe werden die Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Betroffenen gestaltet. Nach dem Planfeststellungsbeschluß aber darf im Rauminneren ein Schallpegel von 55 Dezibel nicht ein einziges Mal am Tag überschritten werden.“
Die auf dieser Grundlage dimensionierten Schallschutzmaßnahmen seien weniger umfangreich und für die FBS kostengünstiger als bei einer Einhaltung des im Planfeststellungsbeschluß enthaltenen Lärmschutzzieles. Vielen Betroffenen würden damit effektive, aber teurere Lärmschutzfenster vorenthalten und man speise sie mit relativ billigen Lüftern ab, so Ohm.
Die Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Potsdam eingereicht. Der VDGN hatte bereits im Oktober 2011 eine erste Strafanzeige gegen die FBS wegen Betrugs in Sachen Lärmschutz gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah damals keinen Anlaß zu Ermittlungen und begründete es damit, dass keine Anhaltspunkte vorlägen, bewusst falsche Messungen vorgenommen beziehungsweise dass die Lärmemissionen des Flughafens zu niedrig angesetzt würden.
„Es gibt verschiedene Belegstellen im Planfeststellungsbeschluss über die Regelungen des Schallschutzes. Dieser sind nicht hundertprozenigt klar geregelt“, erklärte Ralf Kunkel, Pressesprecher der FBB auf Nachfrage der Eichwalder Nachrichten. Die Flughafengesellschaft wolle daher einen Klarstellungsantrag bei der Planfeststellungsbehörde stellen. An anderen Flughäfen seien bis zu 16 Überschreitungen von 55 db(A) erlaubt. Im Vergleich dazu gewährleiste die FBB einen sehr guten Lärmschutz. Es sei nicht so, dass man uns um einen guten Schallschutz drücken wolle, so Kunkel.
Insgesamt 140 Mio. Euro hat die Flughafengesellschaft für den Schallschutz bereit gestellt. Der VDGN rechnet allerdings nach eigenen Gutachten mit einem Investitionsvolumen von 750 Mio. Euro. (jl)
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des VDGN im Wortlaut
- Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafen Schönefeld (13.8.2004)
- Planergänzungsbeschluss – Lärmschutzkonzept am BBI (20.10.2009)
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