Schulzendorfs Gemeindevertreter bemängeln Lärmschutz am BBI und schreiben einen offenen Brief an die Landesregierung
Schulzendor (pm). Knapp 100 Tage vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International beschlossen Schulzendorfs Gemeindevertreter am Mittwoch einstimmig einen ausführlichen offenen Brief an Ministerpräsident Platzeck, Minister Vogelsänger und Ministerin Tack beschlossen. Kernpunkt ist die Forderung, dass geltendes Recht eingehalten wird und dem Flughafen keine Betriebsgenehmigung erteilt wird, bevor nicht für alle berechtigten Antragsteller die Schallschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss ordnungsgemäß, vollständig und auf dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt worden sind.
Mit großer Sorge um die Gesundheit der Einwohner Schulzendorfs habe die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen, dass bisher im Umfeld des zukünftigen Flughafens kein Schallschutz geschaffen worden sei, der den Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gerecht werde, heißt es in deiner Pressemitteilung der Gemeinde Schulzendorf.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass am Tage bei geschlossenen Fenstern 55 dB(A) nicht überschritten werden dürfen. Der von der Landesregierung als ein Gesellschafter des Flughafens eingesetzte Geschäftsführer setze sich über diese Festlegungen hinweg. Aller Schutz der bisher den Betroffenen gewährt worden sei, gehe von sechs Überschreitungen des rechtlich bestimmten Maximalpegels am Tage aus.
Im Klartext bedeute dies: Keine der bisher abgeschlossenen Kostenerstattungsvereinbarungen zwischen der Flughafengesellschaft und der zu schützenden Bevölkerung erfülle die durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht vorgegebenen Auflagen. Die Landesregierung habe seit einem dreiviertel Jahr von dieser Tatsache Kenntnis. Bis heute habe sie diese rechtswidrige Praxis jedoch nicht beendet und sehe sich nun Versuchen der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft gegenüber, diese nachträglich zu legitimieren.
Die Gemeindevertreter wendeten sich massiv gegen dieses Vorgehen. Vielmehr müssten die vielen Mängel im Schallschutzprogramm behoben werden. Es müssten die Schallschutzmaßnahmen technisch auf einen gesundheitsverträglichen Stand gebracht werden, der nicht die Klimaschutzauflagen für Bauherren konterkariere, forderten die Gemeindeparlamentarier. Desweiteren sei die Abgeltungsklausel in den Kostenerstattungsvereinbarungen zu streichen. Denn Betroffenen könnten in der Regel gar nicht einschätzen, ob sie den ihnen zustehenden Schutz tatsächlich erhalten. Die oben angeführte Praxis sei ein ausdrücklicher Beleg dafür. (jl)
Weitere Informationen
- Offener Brief GV Schulzendorf Laermschutz im Wortlaut (PDF)