Flughafenchef Schwarz und Staatssektretär Bretschneider begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Region (pm). Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Klage der Gemeinde Kleinmachnow sowie Klagen von Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens Berlin Brandenburg zurückgewiesen. Wie berichtet waren bei dem GerichtKlagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingegangen, weil sich Kläger durch die Festlegung der Flugrouten für den BER in ihren Rechten verletzt sahen. Flughafenchef Rainer Schwarz und Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider begrüßten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
„Das heutige Urteil ist klar und deutlich. Die Genehmigung für den Flughafen ist rechtmäßig und durch die Urteile des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts letztinstanzlich bestätigt“, kommentierte Flughafenchef Rainer Schwarz die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Pressemitteilung. Damit seien die Bundesverwaltungsrichter bei ihrem grünen Licht für das wichtigste Zukunftsprojekt der Hauptstadtregion geblieben. Er sei sich sicher, dass wir trotz der aktuellen Probleme den Flughafen zum Erfolg führen werden, so Schwarz weiter. Berliner und Brandenburger erwarteten zu Recht einen leistungsfähigen Flughafen, der sie besser mit der Welt verbinden werde als das die alten Airports Schönefeld und Tegel könnten.
„Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen“, erklärte Bretschneider in einer Pressemitteilung. Jetzt komme es darauf an, konsequent an der Umsetzung der offenen Fragen, vor allem des Schallschutzes zu arbeiten. Hier gelte es, Vertrauen bei den Bürgern zurückgewinnen.
Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH teilt die Einschätzung der Autoren des Landesentwicklungsplans zur Flughafenstandortentwicklung aus dem Jahr 2006. Aus wirtschaftlichen, aber auch aus Lärmgesichtspunkten sei die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof und die Bündelung des Luftverkehrs auf dem BER ein Meilenstein: Im Jahr 2004 seien bei einem Fluggastaufkommen von 15 Millionen Passagieren tagsüber 225.800 Menschen in der Region von einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) betroffen gewesen. Im Jahr 2023 würden es bei doppelt so vielen Passagieren lediglich 59.600 sein. (jl)