Gemeindevertretung beschließt Änderung des Flächennutzungsplans für Seegrundstück
Eichwalde. Der direkte Uferbereich des Seegrundstücks an der Lindenstraße 4 wird künftig für die gastronomische Nutzung in Erbpacht an einen Investor vergeben. Der Grundstücksbereich parallel zur Straßenfront soll für Freizeit- und Erholungszwecke der Bevölkerung genutzt werden. Dies beschlossen gestern die Gemeindevertreter in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr.
Mit zwölf Stimmen, zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen bekam der gemeinsame Vorschlag der SPD-Fraktion, der Wähler-Initiative Eichwalde und dem Bündnis 90 / Grüne ein eindeutiges Votum. Derzeit ist das Grundstück Bauland. Daher beauftragten die Kommunalpolitiker den Bürgermeister und die Verwaltung alles in die Wege zu leiten, um den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dieser Mehrheitsentscheidung schien Bürgermeister Bernd Speer (parteilos) nicht glücklich zu sein. In der voran gegangenen Debatte gab er zu bedenken, dass sich der Antrag auf das Konzept der Cubus GmbH stütze. Man könne hier zwar die Zielrichtung vorgeben, nicht aber ein bestimmtes Konzept.
„Die Cubus GmbH will die Hälfte des Grundstücks pachten. Ich weiß nicht, wie viel sie an Pacht zahlen würde,“ sagte Martin Kalkoff (Linke). Die Vergabe in Erbpacht sei hier ein konkreter Auftrag an den Bürgermeister. Unklar sei, ob sich die Gemeinde das alles leisten könne. „Die Straßenseite des Grundstücks umzugestalten für die öffentliche Nutzung bedeutet aber, dass wir hier Geld verbrennen“, erklärte Kalkoff. „Ich glaube, wir kommen in eine Situation, wo wir uns haushälterisch Knüppel zwischen die Beine werfen“, fügte er hinzu.
Bürgermeister Speer griff die Argumente Kalkoffs auf: „Wenn ich den Baulandpreis bezahlt habe, dann ist es auch dafür zu verwenden. Ich habe ein Problem damit, einen Schritt zu gehen, der richtig weh tut.“
„Wir zwingen hier nicht den Bürgermeister, Verträge zu machen, sondern weitere Verhandlungen zu führen“, verteidigte Sven-Olaf Moch (Wähler-Inititaitve Eichwalde, WIE) den gemeinsamen Entschließungsatrag. Darüber hinaus lägen noch keine Daten der Eröffnungsbilanz vor, auf dessen Basis man nun diskutieren könne, so Moch.
„Wir beschließen hier ja nicht, welches Flurstück in welcher Größe vergeben wird, sonder über die die Vergabe im Erbpachtrecht. Wir haben das Grundstück nie erworben für Zwecke des Wohnungsbaus“, pflichtete Bärbel Schmidt (SPD) dem WIE-Parlamentarier bei.
Sabine Peter (Fraktion Linke/Siedler und Hausbesitzer) forderte bevor ein Beschluss gefasst werde, solle eine Bürgerversammlung einberufen werden. Mit ihrem Vorschlag konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen. Erst wenn der Bebauungsplan aufgestellt werde, werde man die Bürger beteiligen. Ohne planerische Grundlagen mache eine Einwohnerversammlung wenig Sinn, erklärte Schmidt.