Schallschutzbeauftragter Lehmann widerspricht dem Verband der Grundstücksnutzer
Region. Der Schallschutzbeauftragte des neuen Hauptstadtflughafens, Peter Lehmann, widersprach den Behauptungen, die in der Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer aufgestellt wurden. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hatte darin vergangene Woche Mittwoch der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg vorgeworfen, sich bei den Entschädigungszahlungen nicht an die im Planfeststellungsbeschluss 2004 festgelegten Rahmenbedingungen zu halten. Lehmann erklärte dazu in einer E-Mail auf Nachfrage der Eichwalder Nachrichten: „Unsere Verpflichtung eine Entschädigungszahlung in jenen Fällen zu leisten, in denen die Aufwendungen für den baulichen Schallschutz im Tagschutzgebiet über einem Betrag liegen, der sich mit 30 Prozent des Verkehrswerts des betroffenen Objekts errechnet, resultiert aus dem Planfeststellungsbeschluss 2004.“
Der für den baulichen Schallschutz aufzuwendenden Kostenumfang werde dabei auf der Grundlage eines Schutzziels von weniger als 0,5×55 Dezibel (A) ermittelt, so Lehmann. Zur Erläuterung: Das bedeutet, dass im Tagschutzgebiet die durchschnittliche Belastung von 55 Dezibel (A) an jedem dritten Tag nur einmal überschritten werden darf. Grundlage dafür sind die sechs verkehrsreichsten Monate am Flughafen Berlin-Brandenburg.
Dies entspreche dem Bescheid des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 2. Juli 2012 und den Vollzugshinweisen vom 13. Dezember 2012. Damit werde den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 entsprochen. Die Höhe des Verkehrswerts wiederum werde von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten in einem Gutachten ermittelt.
Die Pressemitteilung des VDGN entspreche insoweit nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Dies gelte insbesondere für die Behauptung, wonach die Errechnung dessen, was an Schallschutz im Tagschutzgebiet zugestanden werde, auf der Basis eines Schutzziels von 6×55 Dezibel(A) erfolge, so der Schallschutzbeauftragte der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH.
Ein derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängiges Klageverfahren diene dem Ziel der Kläger die Flughafengesellschaft zu verpflichten, sicher zu stellen, dass während der sechs verkehrsreichsten Monate im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern innerhalb des Tagschutzgebiets keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten, erklärte Lehmann. Noch im Verlauf der ersten Jahreshälfte rechne man mit der gerichtlichen Entscheidung.
Vor dem Hintergrund jener Betroffenen, die bereits in der Vergangenheit Schallschutzmaßnahmen erhalten haben, deren Umfang auf der Grundlage eines Schutzziels von 6×55 dB(A) errechnet wurde, erklärte der Schallschutzbeauftragte: „Nun ergibt sich unsere Verpflichtung weitere baulicher Maßnahmen vorzunehmen, um das Schutzziel von <0,5×55 Dezibel (A) zu erfüllen. Dies kann in Einzelfällen auch dazu führen, dass bereits vorgenommene Fenstereinbauten, bereits erfolgte Fassadendämmung etc. durch weitere, ergänzende bauliche Maßnahmen zu ersetzen sind.“ Alternativ dazu und zur Vermeidung neuerlicher Umbaumaßnahmen habe man aber den Betroffenen das Angebot einer Entschädigungszahlung gemacht. Die Höhe ergebe sich aus der Differenz zwischen Kostenerstattungen für bisherige baulichen Maßnahmen und jenen Aufwendungen, die zum Erfüllen des Schutzziels von <0,5×55 Dezibel (A) notwendig wären, so Lehmann
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