Mutmaßlicher Mörder von Alyssa steht vor Gericht
Cottbus/Eichwalde. Seit gestern muss sich Maurice M., der des Mordes an der 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde und der schweren Körperverletzung ihres Schulfreundes beschuldigt wird, vor dem Landgericht in Cottbus verantworten (Aktenzeichen 23 Ks 1/14). Alyssas Eltern saßen dem Beschuldigten, der nicht ein einziges Mal aufblickte, gegenüber. Das Verlesen der Anklage, in der die Details der Tat ausführlich beschrieben wurden, konnte Alyssas Mutter nur schwer ertragen. Sie brach in Tränen aus.
Mit äußerster Brutalität zugestochen
Der Schüler hatte das Mädchen im Internet kennen gelernt und in Eichwalde besucht. Alyssas Eltern legten ihr nahe, die Beziehung zu beenden. Offenbar hatte auch sie das Interesse an dem Hauptschüler verloren, der ihre Leidenschaft für Mangas, japanische Comics, teilte. Nachdem Alyssa die Beziehung beendet hatte, soll M. ihr am 18. November 2013 seit 7 Uhr im Eichenwäldchen in der Nähe des S-Bahnhofes aufgelauert haben. Als Alyssa auf dem Heimweg zusammen mit einem Schulfreund dort vorbei ging, kam es zu einer etwa 45 bis 60 Minuten dauernden, heftigen, Auseinandersetzung, die für das Mädchen tödlich endete. Maurice M. soll zunächst Alyssa mit einer Bierflasche mindestens zwei Mal auf den Kopf geschlagen und anschließend auf das am Boden liegende Mädchen mit einem Küchenmesser eingestochen und ihr Schnittverletzungen an Kopf und Hals zugefügt haben. Aus einem in der nähe abgestellten Rucksack soll er ein weiteres Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gezogen haben und weiter mit äußerster Brutalität auf das Mädchen eingestochen haben. Mindestens 78 Mal soll er auf das Mädchen eingestochen haben, an dessen Folgen die Schülerin verblutete. Ein Schulkamerad, der Alyssa helfen wollte, soll ebenfalls von M. verletzt worden sein. Erst als sich das Opfer nicht mehr wehrte, soll er von ihr abgelassen haben und auf die S-Bahngleise geflüchtet sein, um sich das Leben zu nehmen. Dort wurde er von der Polizei aufgegriffen. Seit der Tat sitzt M. in Untersuchungshaft.
Es gilt noch immer die Unschuldsvermutung
Auch wenn die Erkenntnisse über den Hergang der Tat, die bisher in Pressemitteilungen und Medienberichten veröffentlicht wurden, den Schluss nahe legen, dass Maurice M. aus Lohmar tatsächlich der Mörder der 14-Jährigen sein könnte, so gilt noch immer die Unschuldsvermutung. Es wird sich im weiteren Prozessverlauf zeigen, ob der Beschuldigte die Tat gesteht oder ein umfangreiches Beweisverfahren notwendig sein wird.
Maurice M. kann, muss sich aber nicht äußern. Er hat mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, mindestens aber eine fünf bis siebenjährige Haftstrafe nach dem Jugendstrafrecht zu rechnen.
Pflichtverteidiger stellten Antrag auf Befangenheit
Die Pflichtverteidiger Michael und Hartmut Sinapius hatten im vergangenen Jahr gegen die angeordnete Untersuchungshaft des mutmaßlichen Täters Beschwerde eingelegt, die aber vom Oberlandesgericht als nicht zulässig zurückgewiesen wurde. In der Verhandlung stellten sie diesen Antrag erneut und einen Antrag auf Befangenheit gegen die beteiligten Richter. Sie untermauerten diesen mit der Wortwahl in der Ablehnung, in der die Tat als bestialisch und als ein Gemetzel bezeichnet wurde. Sven Peitzner, Anwalt von Alyssas Eltern, die als Nebenkläger in diesem Verfahren zugelassen sind, wies dies jedoch zurück. 78 Stiche und Schnitte seien ein Gemetzel.
Richter Braunsdorf räumte dem Antrag auf Aussetzen der Untersuchungshaft keine großen Chancen ein, da eine große Fluchtgefahr vorliege. Ob tatsächlich die Befangenheit vorliegt entscheidet nun die Beschwerdekammer des Landgerichtes.
Maurice M. verfolgte Verhandlung scheinbar teilnahmslos
Mit hängenden Schultern, gesenktem Kopf und unter dem Tisch gefalteten Händen saß Maurice M. während der gesamten Verhandlung scheinbar teilnahmslos neben seinen Pflichtverteidigern. Zwischenzeitlich wendet er sich zu seinem Pflichtverteidiger und flüstert ihm etwas ins Ohr. Nicht ein einziges Mal blickte er zu den Eltern der Getöteten.
Der Beschuldigte schaute starr auf einen leeren Aktenordner, mit dem er sein Gesicht verdeckt hatte, als er in den Gerichtssaal geführt wurde. Auf dem Aktenordner hatte er einen Aufkleber der so genannten Rocker-Hand platziert, eine Faust mit gestrecktem Zeigefinger und kleinem Finger. Es ist kaum zu beurteilen, ob er mit diesem Symbol etwas mitteilen will. Der Sache dienlich wird dieser Aufkleber wohl kaum sein. Vielmehr lässt er Spielraum für Interpretationen, die sich für ihn negativ auf den weiteren Prozessverlauf auswirken könnten. Denn die Handgeste ist ein Symbol der Metal-Szene und wird gelegentlich auch als Satanistengruß bezeichnet.
Dennoch wollte Maurice M. offenbar gepflegt wirken, denn er trug einen schwarzen Anzug, weißes Hemd, graue Krawatte und schwarze, auf Hochglanz polierte Schuhe. Der Anzug war ihm allerdings viel zu groß. Seine mittellangen, schwarzen Haare hatte er mit Gel glatt nach hinten gekämmt und zu einem kleinen Zopf gebunden. Mit der grotesk wirkenden, großen, schwarzen Hornbrille versuchte der Beschuldigte sein blasses, jugendliches Gesicht stark zu verändern.