Mordprozess: Gutachten bestätigt Tathergang
Cottbus/Eichwalde. „Verletzungen dieses Ausmaßes sind sehr selten. Das passt nicht ins Bild zu einer Tat im Affekt“, sagte Rechtsmediziner Jürgen Becker am zwölften Prozesstag um die ermordete Alyssa aus Eichwalde. Das rechtsmedizinische Gutachten belegt die Aussage von Alyssas Schulfreund Willi H., der noch versucht hatte, ihr zu helfen und dabei selbst verletzt wurde. Demnach hatte der Täter die 14-Jährige zunächst von hinten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit einem Messer mindestens 78 Schnitt- und Stichwunden an Kopf, Hals und am Bauch zugefügt. Während der Mediziner seine Erkenntnisse dem Gericht vortrug, kauerte der Angeklagte Maurice M. – wie an den Prozesstagen zuvor – teilnahmslos auf der Anklagebank, spielte mit einem Kugelschreiber, starrte auf einen fast leeren Aktenordner, den er vor sich auf den Tisch gelegt hatte.
Jeannette, die Mutter der Getöteten, verließ zu Beginn der Aussage des Rechtsmediziners den Gerichtssaal. Vater Andreas verfolgte den weiteren Verlauf der Verhandlung mit gefasstem Gesichtsausdruck. Die Prozessbeteiligten betrachteten die Fotos aus dem Gutachten. Die Betroffenheit war ihnen in die Gesichter geschrieben, als sie wieder ihre Plätze einnahmen.
Nach den Ergebnissen der Obduktion hatte Alyssa zunächst versucht, die Messerattacke mit bloßen Händen abzuwehren. Die Schnittwunden an den Armen und Händen belegten das. Von den ersten Stichen bis zur tödlichen Verletzung der Körperhauptschlagader müsse es weniger als fünf Minuten gedauert haben. Auch die Halsschlagader sei durchtrennt worden, was sehr schnell zur Bewusstlosigkeit führe. In welcher Reihenfolge der Täter dem Mädchen die Verletzungen zugefügt habe, sei nicht genau feststellbar gewesen, so der Rechtsmediziner. Auch nach ihrem Tod hatte der Mörder weiter auf das Mädchen eingestochen, sie umgedreht und mehrfach in den Rücken gestochen.
Am Freitag wird der Prozess vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Cottbus fortgesetzt. Neben Rettungssanitätern soll auch eine Gefängnispsychologin vernommen werden. Das Urteil wird für den 17. Februar 2015 erwartet.