Weniger als ein Zehntel der Häuser haben Schallschutz
Region (pm). Weniger als zehn Prozent der Anspruchsberechtigten haben in ihren Häusern im Umfeld des neuen Hauptstadtflughafens Schallschutz erhalten. Das erklärte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) in einer Pressemitteilung. Zudem sei in vielen Fällen der Schallschutz mangelhaft, da der Zustand der betroffenen Gebäude nicht korrekt beurteilt worden sei, kritisiert der VDGN.
Etwa vier Jahre könnte es dauern, bis die Schallschutzarbeiten an Häusern im Bereich der südlichen Start- und Landebahn abgeschlossen sind, befürchtet der Verband. Hauptgrund sieht der er darin, dass es viel zu wenig vertraglich gebundene Unternehmen gebe, die für diese Arbeiten zur Verfügung stünden. Aus einer Liste der Vertragspartner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) geht hervor, dass 13 Unternehmen für den Einbau von Schallschutzmaßnahmen, Beispielsweise Schallschutzfenster oder Lüfter, akkreditiert worden sind. Nach Informationen der Pressestelle der FBB, sollen die Betroffenen die zu beauftragenden Firmen inzwischen frei wählen können, da der Baukonzessionsrahmenvertrag (BKV) ausgelaufen sei.
Wie viele der Anspruchsberechtigten tatsächlich den baulichen Schallschutz im Umfeld des Hauptstadtflughafens BER bereits umgesetzt haben, war auf Nachfrage bei der Pressestelle der FBB nicht zu erfahren.
Aus dem 13. Sachstandsbericht der FBB vom 19. Dezember 2014 geht hervor, dass von 4.497 Wohnungen erst in 435 der bauliche Schallschutz umgesetzt worden ist. Das entspricht rund 9,7 Prozent.
Ende Januar 2015 erklärte die FBB in einer Pressemitteilung, dass alle Antragsteller für Schallschutz ihre Anspruchsermittlung noch in diesem Jahr erhalten sollen. Für etwa 58 Prozent hat die FBB die Anspruchsermittlungen bereits versendet. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentümer die Kosten für den baulichen Schallschutz erstattet bekommen.
Der Landtag will sich am Montag unter anderem mit der zögerlichen Umsetzung des Schallschutzes im Sonderausschuss BER befassen. Die Sitzung ist öffentlich (Landtag Brandenburg, Raum: 1.070 a/b, 16. Februar 2015, 10 Uhr). (jl)
Nachtrag, 5. März 2015: