Alyssa-Prozess neigt sich dem Ende zu
Cottbus/Eichwalde. Der Prozess am Landgericht Cottbus um die in Eichwalde ermordete Schülerin geht in die Schlussphase. Das Urteil der dritten Strafkammer wird am 25. März 2015 erwartet. Seit August 2014 muss sich der heute 21-jährige Maurice M., dem vorgeworfen wird, die 14-jährige Alyssa aus Eichwalde am 18. November 2013 mit mehr als 70 Messerstichen getötet zu haben, vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts verantworten. Ebenfalls wird er beschuldigt während der Tat Alyssas Schulfreund verletzt zu haben, der dem Mädchen helfen wollte. Am 18. März 2015 sollen Staatsanwaltschaft, die Anwälte der beiden Nebenkläger und die Verteidigung die Plädoyers halten.
Beim Prozesstag heute ging es um verschiedene Anträge, welche die Verteidiger und Nebenkläger in den vergangenen Prozesstagen gestellt hatten. Der Wahlverteidiger des Angeklagten Maurice M. hatte beantragt, als zweiter Pflichtverteidiger in dem Prozess beigeordnet zu werden. Dieser Antrag wurde jedoch vom der Kammer zurückgewiesen, weil das Verfahren kurz vor dem Abschluss steht und eine Verfahrensverzögerung durch Ausfall des bestellten Verteidigers nicht zu befürchten sei, so der vorsitzende Richter Braunsfurt in seiner Begründung. Da die Beweisaufnahme im Wesentlichen Abgeschlossen sei und an den nächsten Verhandlungstagen die Plädoyers gehalten werden, sei ein zweiter Pflichtverteidiger nicht mehr erforderlich, fügte er hinzu. Der Antrag, Alyssas Eltern und Willi H. Prozesskostenbeihilfe zu gewähren, entschied die Kammer hingegen positiv.
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