Alyssa-Prozess: „Angeklagter hat schwerste Schuld auf sich geladen“
Eichwalde/Cottbus. „Festgestellt wurde, dass hier ein Mord vorliegt und Maurice M. ein Mörder ist.“ Damit eröffnete Rechtsanwalt Sven Peitzner, der die Eltern der getöteten Alyssa aus Eichwalde im Mordprozess als Nebenkläger am Landgericht Cottbus vertritt, sein Plädoyer. „An der Schuld des Angeklagten besteht überhaupt kein Zweifel“, fügte er hinzu. Auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, das diese in der vergangenen Woche hielt, wollte der Anwalt im Detail nicht eingehen. Er hielt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von 15 Jahren gerechtfertigt und forderte neben Schmerzensgeld dem Angeklagten zusätzlich die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen.
Peitzner fasste die Ergebnisse der Beweisaufnahme zusammen und sah darin alle drei Mordmerkmale bestätigt: Heimtücke, niedrige Beweggründe und Grausamkeit. „Sie haben schwerste Schuld auf sich geladen“, warf Peitzner dem Angeklagten Maurice M. vor. „Alyssa gab Ihnen keinerlei Anlass für die Tat, die Sie begangen haben“.
Der heute 21-Jährige aus Lohmar muss sich seit August 2014 vor der Jugendstrafkammer verantworten. Er soll die 14-jährige Schülerin am 13. November 2013 in der Nähe des S-Bahnhofs in Eichwalde brutal erstochen haben. Während des Plädoyers schaute Maurice M. nicht ein einziges Mal auf. Wie an den Prozesstagen zuvor, saß er vornüber gebeugt und blickte stur auf seinen leeren Aktenordner. Dabei hatte er während des gesamten Prozesses jeder Zeit die Möglichkeit, sich zu äußern. Stattdessen schwieg er auch heute. So war ein umfangreiches Verfahren zur Beweisaufnahme notwendig. Damit zog sich der Prozess in die Länge und jeder Prozesstag wurde zur Tortur für Alyssas Eltern und die Mutter des weiteren Nebenklägers, Willi H.. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ihn an der Hand verletzt zu haben, als der Schulfreund Alyssa helfen wollte. Willi H. musste die Tat mit ansehen und leidet noch heute darunter.
Peitzner demontierte in seinem Plädoyer das vermeintliche Geständnis des Angeklagten. Zu Beginn des Prozesses hatte Maurice M. es verlesen lassen. Darin hatte er zwar in keinem Punkt die Vorwürfe der Anklage bestritten, aber seine Sicht so dargestellt, als wäre die Tat schicksalhaft über ihn hereingebrochen. „Ich hätte erwartet, dass der Angeklagte Reue zeigt – gesagt hätte ,ich würde es gerne rückgängig machen‘. Stattdessen hieß es ,es tut mir Leid, was mir passiert ist‘. Vom Opfer war hier überhaupt keine Rede. Die Tat – das sind Sie Herr M.“ Es sei ein Geständnis, wenn der Angeklagte wenigstens ansatzweise anfangen würde, die Tat aufzuarbeiten, sich damit auseinander zu setzen, unterstrich der Anwalt seine Argumentation. „Denn ein echtes Geständnis hätte den Prozess verkürzt. Es hätte gezeigt, dass Sie sich der Tat stellen“, so Peitzner.
Am 27. April 2015 wird die Verhandlung fortgesetzt. Zu diesem Termin wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet.