Badewiese: Kein Ende der Lärmbelästigung
Eichwalde. Noch immer fühlen sich Anwohner an der Badewiese des Zeuthener Sees massiv durch nächtliche Besucher gestört. Am Dienstag brachte die Verwaltung eine überarbeitete Fassung der Badewiesensatzung in den Flughafen- und Ordnungsausschuss ein. Der Entwurf sieht erneut vor, dass das Freizeit- und Erholungsgelände nach 22 Uhr nicht mehr betreten werden darf. Das ging den Ausschussmitglieder jedoch zu weit. Dabei hatte die Gemeindevertretung bereits im Februar die aktuelle Satzung beschlossen, die kein Betretungsverbot nach 22 Uhr vorsieht, aber die Nutzung des Freizeitareals in den späten Abendstunden klar regelt.
Doch für Ruhe vor nächtlichen Gästen auf der Badewiese scheint das nicht gesorgt zu haben. Denn Anwohner hatten sich in den Sommermonaten immer wieder beschwert und die Polizei gerufen. Ortspolizistin Manja Mück lieferte in der Ausschusssitzung konkrete Zahlen. Zwischen dem 1. Januar und 31. August 2015 habe es insgesamt 35 Ruhestörungen im gesamten Ort gegeben, zwölf davon an der Badewiese. Dabei sei es an verschiedenen Wochentagen zu Störungen der Nachtruhe gekommen. Insgesamt hätten drei Anrufer für die zwölf Einsätze der Polizei gesorgt.
Verwaltung hat keine Bußgelder bei Ruhestörung erhoben
Patrick Erley, Anwohner an der Lindenstraße wollte von der Verwaltung wissen, wie viele Verstöße gegen die Badewiesensatzung mit Bußgeldern geahndet wurden. Zwar sei es zu Ordnungswidrigkeiten auch im Zusammenhang mit nächtlicher Ruhestörung gekommen, jedoch seien keine Bußgelder erhoben worden, erklärte dazu Claudia Weiß, Leiterin der Bauverwaltung. Es seien auch keine Anzeigen gegen den Verstoß der Nachtruhe eingegangen, fügte Heike Sparenberg, Geschäftsleiterin der Ordnungsverwaltung hinzu.
Gemeindevertreter wollen weiterhin nächtliche Nutzung der Badewiese erlauben
Mathias Mnich, Sachkundiger Bürger (Linke), sah keinen dringenden Handlungsbedarf, die gültige Satzung zu ändern, vielmehr bemängelte er einen Vollzugsdefizit. Die nicht störende Nutzung der Badewiese in der Nacht solle auch weiterhin erlaubt sein.
„Ich habe den Eindruck, die Satzung soll so lange vorgelegt werden, bis ein Betretungsverbot durchgesetzt wird“, kritisierte Jörg Jenoch von der Wählerinitiative (WIE) das Vorgehen der Verwaltung. Zwar habe es Verstöße gegeben, doch seien diese nach seiner Einschätzung nicht eskaliert. Bereits im Januar und Februar sei vorgeschlagen worden, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Sparenberg verwies hingegen auf die hohen Kosten von 7.000 Euro und erklärte, dass private Sicherheitsdienste erst dann tätig werden wollen, wenn es einen Zaun und ein Betretungsverbot nach 22 Uhr an der Badewiese gebe. Diese Argumentation konnte Jenoch nicht nachvollziehen, denn der Heimatverein beauftrage schließlich seit Jahren zum Rosenfest einen privaten Sicherheitsdienst. Dieser würde seine Arbeit machen, obwohl das Volksfest auch nach 22 Uhr besucht werde und nicht eingezäunt sei.
Die Ausschussmitglieder blieben hartnäckig. Sie empfahlen, lediglich kleinere Änderungen der Satzung stattzugeben, ein Betretungsverbot jedoch abzulehnen. Vielmehr soll die Verwaltung weiterhin prüfen, ob ein Sicherheitsdienst beauftragt werden kann.
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