Ab Mai 2015 geht die neuen Südbahn des BER vorübergehend in Betrieb
Schönefeld/Region (pm). Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) für die geplante Sanierung der Nordbahn am Flughafen Schönefeld grünes Licht gegeben. Auch die umgebenen Sicherheitsflächen des Flughafens werden saniert. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hervor. Während der Bauarbeiten wird die neue südliche Start- und Landebahn des neuen Hauptstadtflughafens BER genutzt. Als Termin wurde der 2. Mai 2015 festgelegt. Die Terminverschiebung von März auf Mai 2015 sei das Ergebnis der sorgfältigen Abwägung der Interessen der Flughafengesellschaft, der Fluggesellschaften und der Anwohnerinnen und Anwohner, heißt es in der Presseerklärung. Rund 36.120 Flugbewegungen schätzt die Genehmigungsbehörde wird es bei dem auf sechs Monate befristeten Flugbetrieb auf der Südbahn geben.
Die Entscheidung der Sanierungsarbeiten jetzt zu genehmigen sei auch vor dem Hintergrund der bestehenden Probleme bei der Umsetzung des baulichen Schallschutzes erforderlich, erklärte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider. Dabei gehe es nicht um die vollständige Inbetriebnahme des BER, sondern lediglich um die vorübergehende, sechs Monate dauernde Abwicklung des gegenwärtigen Verkehrs des Flughafens Schönefeld (SXF) während der Bauarbeiten an der Nordbahn. Die für den Betrieb des BER geltenden Regelungen für die Nachtstunden einschließlich des strikten Flugverbots zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr.
Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich bis Oktober 2015 andauern. Danach wird der Flugverkehr wieder auf die nördliche Start- und Landebahn verlagert und die Südbahn für den Betrieb wieder geschlossen.
Im Rahmen der Herstellung des baulichen Schallschutzes hatte die Genehmigungsbehörde die FBB dazu verpflichtet, spätestens bis sechs Monate vor der Inbetriebnahme allen Flughafenanrainern, die einen Anspruch auf einen baulichen Schallschutz haben, dies zu ermöglichen. Konkret heißt das: Die FBB muss ihnen mitteilen, in welchem Umfang sie die Kosten für den Schallschutz übernimmt. Voraussetzung ist allerdings dass die Anspruchsberechtigten bis zwölf Monate vor Inbetriebnahme einen Antrag gestellt haben und ihrer Mitwirkungspflicht bei den Erhebungen der FBB nachgekommen sind. Ob die Auflagen tatsächlich umgesetzt werden, wird durch die Genehmigungsbehörde fortlaufend kontrolliert. (jl)