Neue Satzung soll mehr Ruhe für Anwohner der Badewiese bringen
von Daniel Althaus und Jörg Levermann
Eichwalde. Der Flughafen- und Ordnungsausschuss gab am Dienstag Abend die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die von der Verwaltung überarbeitete Satzung über die Benutzung der Badewiese mit Änderungen zu beschließen. Dem Beschluss voraus gegangen war eine langwierige Debatte. Der Ausschussvorsitzende Jürgen von Meer (CDU) ließ jeden Paragrafen der Satzung im Gremium diskutieren. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, „das Betreten und die Nutzung der öffentlichen Freifläche an der Badewiese zwischen 22 und 6 Uhr für Jedermann zu verbieten“. Diese Einschränkung ging den meisten Ausschussmitgliedern zu weit, da sie die Nutzung nicht gänzlich in dieser Zeit auszuschließen wollten. Dass zwischen 22 und 6 Uhr ruhestörender Lärm zu unterlassen ist, ist bereits im Immissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg geregelt. Nach Empfehlung des Ausschusses sind auf der öffentlichen Freifläche zwischen 22 und 6 Uhr insbesondere nicht gestattet: Musizieren, Sportspiele, Singen, Alkoholgenuss und das Abspielen von Musikgeräten.
Hintergrund waren mehrfache nächtliche Ruhestörungen durch junge Menschen, die sich über Facebook zur Badewiese verabredet hatten und nach Einschätzung von Anwohnern stark alkoholisiert waren. Daher sieht der Entwurf vor, es zu verbieten, sich auf der öffentlichen Freifläche zu treffen, um dort Alkohol zu trinken. Die neue Satzung soll auch der Polizei eine bessere Handhabe geben, gegebenenfalls Platzverweise auszusprechen. Darüber hinaus kann bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld zwischen fünf und 1.000 Euro erhoben werden.
„Dahinter steckt die Idee, Facebook-Parties einzudämmen. Es geht hier nicht darum, ein generelles Alkoholverbot an der Badewiese auszusprechen, sondern übermäßigen Alkoholgenuss einzuschränken“, sagte Jörg Jenoch von der Wähler-Initiative Eichwalde (WIE). Hier müsse stark differenziert werden, denn es sei ein Unterschied, ob dort ganze Bierkästen geleert oder nur von vereinzelten Personen eine Flasche getrunken werde, pflichtete ihm Claudia Weiß von der Bauverwaltung bei, welche die Satzung überarbeitet hatte. Der Konsum von Drogen ist laut geändertem Satzungsentwurf auf der Badewiese generell untersagt, ebenso das Mitführen von Tieren.
Damit die neue Satzung künftig auch eingehalten wird, sicherte die Verwaltung zu, gelegentlich auch an Wochenenden an der Badewiese Präsenz zu zeigen. WIE-Sprecher Jenoch ging da weiter. Er schlug vor, punktuell einen privaten Sicherheitsdienst einzusetzen. Diesen Vorschlag griff der Ausschussvorsitzende Jürgen von Meer auf und bat die Verwaltung die Kosten für einen so genannten Revierdienst zu prüfen.
Bürgerinitiative will strengere Regelungen
Die Forderungen der Anwohner gingen jedoch deutlich über die im Entwurf festgelegten Regelungen hinaus. So wünschte sie ein Vertreter, die Nutzung der Spiel- und Sportgeräte an der Badewiese in den Mittagsstunden und an den Wochenende stark einzuschränken. Dieser Vorschlag wurde aber von der Gemeindeverwaltung zurückgewiesen, da dies schon im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt ist.
Allerdings eröffnet nach Einschätzung des Ausschussvorsitzenden von Meer die Satzung der Polizei auch die Möglichkeit, das öffentliche Gelände gegebenenfalls räumen zu lassen.
Sondernutzung für gemeinnützige Vereine und Gewerbe weiterhin eingeschränkt möglich
Der Satzungsentwurf sieht vor, das es auch weiterhin für Gewerbetreibende möglich sein wird, an der Badewiese beispielsweise Speiseeis, Grillwurst und Getränke zu verkaufen. Die Verwaltung erhebt dazu eine geringe Gebühr pro Quadratmeter. Für gemeinnützige Vereine sollen keine entstehen Nutzgebühren erhoben werden.
Ebenfalls beschlossen wurde ein Antrag der WIE-Fraktion, dass bis zum Beginn der Saison, voraussichtlich bis 15. Mai 2015, geeignete Schilder auf Basis der neuen Badewiesensatzung aufgestellt und die Parkverbotszonen in der Lindenstraße deutlicher markiert werden sollen. Darüber hinaus soll abhängig vom Bedarf kontrolliert werden, ob die Satzung eingehalten wird. Nach der Sitzung erklärte ein Vertreter von Pro Linde, nicht mit der neu überarbeiteten Satzung zufrieden zu sein.
Weitere Informationen:
- Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung (aktualisiert 16.1.2015)
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