Geld für Schüler vom Land Brandenburg
Wer noch in diesem Schuljahr einen Zuschuss für die Ausbildung ab der elften Klasse vom Land Brandenburg bekommen will, sollte sich beeilen. Spätestens bis zum 30. September 2010 müssen die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) im Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Dahme-Spreewald vorliegen. In diesem Schuljahr können künftige Abiturienten, die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die derzeit die elfte Klasse besuchen, erstmals die Landesausbildungsförderung beantragen.
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass im Schuljahr 2010/2011 zunächst nur ein Leistungsanspruch für Schülerinnen und Schüler besteht, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberschule besuchen beziehungsweise das erste Schuljahr des zweijährigen Bildungsganges der Fachoberschule absolvieren. Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 11 wiederholen oder bereits in den Jahrgangsstufen 12 oder 13 lernen, haben keinen Anspruch auf die Ausbildungsförderung.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag und je nach Einkommen der Eltern 50 oder 100 Euro pro Monat für Bildungsausgaben wie Fachliteratur, Exkursionen oder den Kauf von Computertechnik. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Förderung hängt auch davon ab, ob der Antragsteller bereits andere Leistungen bezieht. Entsprechende aktuelle Leistungsbescheide sind vorzulegen bei dem Bezug des Kinderzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetz sowie bei dem Bezug von Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sowie Hilfen zum Lebensunterhalt. Werden keine der genannten Leistungen bezogen, so sind durch die Eltern die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres nachzuweisen und ein notwendiges Formblatt auszufüllen. Danach gilt der Förderungsanspruch immer ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare:
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und beim
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie beim
- Landkreis Dahme-Spreewald, Sozialamt, Amt für Ausbildungsförderung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald), Tel. 03546 20-1715.