Lokalpolitiker beschließen neue Regelung für Badewiese
Eichwalde. Nach langer Diskussion beschloss am Dienstag die Gemeindevertretung neue Regelungen für die Nutzung der Badewiese. Demnach wird es weiterhin erlaubt sein, das Freizeit- und Erholungsgelände am Zeuthener See zwischen 22 und 6 Uhr mit Einschränkungen zu nutzen. Ebenso wurde beschlossen, dass mindestens drei Informationstafeln mit den neuen Regelungen an der Badewiese aufgestellt werden. Kritisch meldeten sich während der Fragestunde besorge Bürger zu Wort, die sich für ein generelles Betretungsverbot in den Nachtstunden aussprachen.
„Wir bitten darum, die Satzung (Anmerkung: gemeint ist der Entwurf der Verwaltung) so zu lassen. Wir sehen im Änderungsvorschlag der Wählerinitiative in Eichwalde (WIE) keine Verbesserung, weil darin ein unbestimmter Rechtsbegriff genannt wird“, sagte Jochen Sieber von der Bürgerinitiative Pro Linde. Ebenso sprach er sich für eine Einschränkung bei der zeitlichen Nutzung von Spielgeräten an der Badewiese aus.
Kritik äußerte Anwohner Andreas Mengering, der die Sporteinrichtungen, also den Basketballkorb und das Beach-Volleyballplatz ins Visier nahm. Er plädierte dafür, dessen Nutzung zu bestimmten Zeiten zu verbieten und verwies auf die Freizeitlärmrichtline des Landes Brandenburg von 1996, die noch immer gültig sei. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte seine Auffassung. In einer E-Mail eines Referatsleiters heißt es:
„Auf Grund des hohen Anteils an Kindern die Geräuschemissionen als Kinderlärm zu beurteilen, ist nach unserer Auffassung rechtlich nicht korrekt. Für die Ermittlung der Lärmemissionen von Sportanlagen gibt es spezielle Rechenvorschriften.“
In wieweit die Einrichtungen an der Badewiese als Sportanlagen anzusehen sind, ist unklar. Verwaltung und Lokalpolitiker sehen diese Einrichtungen offenbar nicht als Sportanlagen im engeren Sinne.
Unterstützung bekam die Bürgerinitiative von Werner Wieland von der Polizeiinspektion Königs Wusterhausen, der für klare Richtlinien plädierte. Auch ein Betretungsverbot müsse es geben, so der Polizist.
„Ich sehe in dem Betretungsverbot einen Kompromiss zwischen Erwartungen und Realität. Es ist sicher ein weitreichender Schritt“, verteidigte Bürgermeister Speer (parteilos) den Vorschlag der Verwaltung. „Wir stehen gegen das Betretungsverbot. Wir fahren ja sonst höchste Bandagen auf“, hielt Anja Röske (SPD) dagegen. Sinnvoller sei es, jegliche Ruhestörung, insbesondere Singen und das Abspielen von Musikgeräten zwischen 22 und 6 Uhr zu untersagen. In der Abstimmung wurde das Betretungsverbot mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Die einzige Gegenstimme war die des Bürgermeisters. Auch beim Mehrheitsvotum für die Satzung als Ganzes stimmte Speer als einziger dagegen.
Bereits im Flughafen- und Ordnungsausschuss im Januar wurde an der neuen Satzung für öffentliche Gelände am Zeuthener See gefeilt. Eingeflossen sind Anregungen von Fraktionen und Anwohnern, welche die Verwaltung aufgriff. Der ursprüngliche Entwurf der Verwaltung sah vor, das Betreten der Badewiese in den Nachtstunden zu untersagen, damit Polizei und Ordnungsamt die Möglichkeit haben, gegenüber nächtlichen Ruhestörern Platzverweise auszusprechen, aber auch Bußgeldbescheide verhängen zu können.
Wählerinitiative kritisiert Verwaltung
Jörg Jenoch (WIE) kritisierte das Vorgehen der Verwaltung, wenn Bürger Anträge stellen wollen, die in der Gemeindevertretung beraten werden sollen. Die Verwaltung hatte kurz vor der Sitzung des Flughafen- und Ordnungsausschusses im Januar Vorschläge von Pro Linde aufgenommen und in die Sitzung eingebracht. Dies stehe eigentlich nur Gemeindevertretern zu. Daher müssten Einwohner sich Abgeordnete suchen, welche ihre Anträge einbringen“, erklärte Jenoch.
Die Verwaltung habe lediglich neue Informationen eingebracht, die beraten werden sollten, verteidigte Bürgermeister Speer die Verwaltung.
„Es geht hier um die politische Hygiene“, widersprach WIE-Fraktionssprecher Alf Hamann. Es müsse vermieden werden, dass der Eindruck entstünde, dass es Kanäle gebe, aus denen Anträge in Sitzungen eingebracht werden. Anträge sollten daher spätestens eine Woche vor Sitzungstermin eingebracht werden. Denn hier sei es nicht um neuere Informationen gegangen, die berücksichtigt werden sollten.