Erste Lärmkarten dokumentieren Umgebungslärm am Flughafen Schönefeld
Potsdam (pm). Erste Ergebnisse zur Kartierung des Lärms am und um den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) heute vorgelegt. „Mit den jetzt vorliegenden aber auch mit den für das Jahr 2012 noch zu erwartenden Ergebnissen zur Umgebungslärmkartierung leistet das Ministerium einen wichtigen Beitrag für eine transparente und nachvollziehbare Abbildung der Umgebungslärmbelastung im Umfeld des Flughafens. Die Aktivitäten ordnen sich in die Bemühungen ein, den zukünftigen Flughafen so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten“, erklärte Umweltministerin Anita Tack (Linke) heute in einer Pressemitteilung. Die Kartierung wurde eng mit dem Land Berlin abgestimmt.
Das jetzt vorliegende erste Teilergebnis zur Umgebungslärmkartierung beschreibe die Fluglärmbelastung am derzeitigen Flughafen Berlin-Schönefeld und sei Grundlage für nachfolgende Datenerhebungen.
Eine Umgebungslärmkartierung des ausgebauten Zustandes anhand prognostizierter Flugbewegungen könne erst auf der Grundlage der zukünftig zu erwartenden Flugverfahren zu fachlich belastbaren Ergebnissen führen. Klarheit über diese Flugverfahren sei jedoch frühestens mit der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zu erwarten. Die Kartierung des ausgebauten Zustandes erfolge daher in einem zweiten Schritt im Jahr 2012 nach dem Vorliegen der dazu notwendigen Daten.
Die Möglichkeit zur Kartierung vorhersehbarer Lärmsituationen werde in Anhang IV der europäischen Umgebungslärmrichtlinie benannt. Grundsätzlich sei jedoch eine Kartierung des Ist-Zustandes, bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr, vorgesehen. Diese Lärmkarten für den Flughafen Berlin-Schönefeld lägen nun vor.
Der jetzige Bericht beruht auf einem Beschluss des Landtages Brandenburg vom 9. September 2010 „Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld unverzüglich vorlegen“ sowie den geltenden Rechtsgrundlagen für die Umgebungslärmkartierung gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission zur Kartierungspflicht von Großflughäfen. (jl)
Weitere Informationen vvom Server des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
- Pressemitteilung im Wortlaut
- Ergebnisse der Kartierungen und Lärmkarten als PDF
- Lärmkarte LDEN
- Lärmkarte LNight
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