Eilmeldung: BBI-Flughafenbetreiber scheitert mit Eilantrag auf zusätzliche Auflagen für Demonstration der Fluglärmgegener
Schönefeld/Region (pm). In dem verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutzverfahren (Az. 3 L 92/12) der Flughafengesellschaft Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) gegen das Polizeipräsidium in Potsdam hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die Auflagen gegen die für heute abend angemeldete Demonstration durch die Polizei verschärfen zu lassen.
Nach Auffassung des Gerichts bieten die von der Polizei als Versammlungsbehörde bereits verfügten Auflagen und die von den Organisatoren der Versammlung abgegebenen Zusicherungen, zum Beispiel für die Zeit der Durchsagen der Polizei oder des Flughafenpersonals auf bestimmte Zeichen des Leiters hin Ruhe einkehren lassen, hinreichend Gewähr dafür, dass weder die Sicherheit noch die Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebes während der zweistündigen auf 150 Teilnehmer begrenzten Demonstration im Flughafengebäude leiden werden. (jl)
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