Alyssa-Prozess: Anwalt fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld
Eichwalde/Cottbus. Rechtsanwalt Sven Peitzner, der im Prozess zu der im November 2013 ermordeten 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde die Interessen des Opfers und ihrer Eltern vertritt, forderte am Donnerstag 150.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen. Die Höhe der Zahlung legt das Gericht fest. Der Anwalt der Familie untermauerte die Forderungen mit einem Urteil des Landgerichts Heilbronn, bei dem es ebenfalls um ein ermordetes 14-jähriges Mädchen ging.
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