Alyssa-Prozess: Anwalt fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld

Eichwalde/Cottbus. Rechtsanwalt Sven Peitzner, der im Prozess zu der im November 2013 ermordeten 14-jährigen Alyssa aus Eichwalde die Interessen des Opfers und ihrer Eltern vertritt, forderte am Donnerstag 150.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen. Die Höhe der Zahlung legt das Gericht fest. Der Anwalt der Familie untermauerte die Forderungen mit einem Urteil des Landgerichts Heilbronn, bei dem es ebenfalls um ein ermordetes 14-jähriges Mädchen ging.

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Mordprozess: Gutachten bestätigt Tathergang

Cottbus/Eichwalde. „Verletzungen dieses Ausmaßes sind sehr selten. Das passt nicht ins Bild zu einer Tat im Affekt“, sagte Rechtsmediziner Jürgen Becker am zwölften Prozesstag um die ermordete Alyssa aus Eichwalde. Das rechtsmedizinische Gutachten belegt die Aussage von Alyssas Schulfreund Willi H., der noch versucht hatte, ihr zu helfen und dabei selbst verletzt wurde. Demnach hatte der Täter die 14-Jährige zunächst von hinten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend mit einem Messer mindestens 78 Schnitt- und Stichwunden an Kopf, Hals und am Bauch zugefügt.

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Alyssa-Prozess: Notärztin beschreibt grauenhafte Eindrücke

Cottbus/Eichwalde. Neben einem Rettungssanitäter sagte am Freitag eine Notärztin im Prozess um die ermordete Alyssa aus Eichwalde aus. Die 47-Jährige Ärztin aus Wildau wurde von der Leitstelle zu der getöteten Schülerin gerufen und war bereits informiert worden, dass das Mädchen derart schwere Verletzungen hatte, „die mit dem Leben nicht vereinbar“ seien. Obwohl die Polizei vor Ort die Ärztin davon abbringen wollte, musste sie sich selbst ein Bild machen, um den Tod festzustellen.

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